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Tipps10. Juli 202610 Min. Lesezeit

Sanierungspflicht beim Hausverkauf 2026 – Wer haftet nach dem BGH-Urteil?

Beitragsbild: Sanierungspflicht beim Hausverkauf 2026 – Wer haftet nach dem BGH-Urteil?

Viele Eigentümer zögern den Hausverkauf hinaus, weil sie fürchten, vorher teuer energetisch sanieren zu müssen. Die gute Nachricht: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom März 2025 ist diese Sorge in den allermeisten Fällen unbegründet. Wir erklären, wer beim Verkauf einer Immobilie in Ostwestfalen-Lippe (OWL) für die Sanierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) tatsächlich haftet, welche Fristen und Bußgelder gelten – und warum unsanierte Objekte für einen Direktankäufer wie Otto Immobilien kein Verkaufshindernis sind.

Warum das Thema 2026 für Verkäufer plötzlich so wichtig ist

Der Bundesgerichtshof hat im März 2025 höchstrichterlich geklärt, dass bei einem Eigentümerwechsel nicht der Verkäufer, sondern der neue Eigentümer für die Umsetzung der gesetzlichen Sanierungspflicht verantwortlich ist. Für Verkäufer in OWL bedeutet das: Sie müssen ihr Haus vor dem Verkauf in aller Regel nicht energetisch nachrüsten, nur um das Objekt „verkaufsfähig" zu machen. Gleichzeitig wird das Thema für Käufer immer relevanter – auch weil Baufinanzierungen 2026 mit rund 3,6 % bis 4 % Zinsbindung spürbar teurer sind als vor einigen Jahren und Käufer die zu erwartenden Sanierungskosten heute genauer in ihre Kalkulation einpreisen.

Hinzu kommt: Ab Mai 2026 werden Energieausweise im Rahmen der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) europaweit vereinheitlicht. Wer diese Entwicklungen kennt, kann seinen Immobilienverkauf in Paderborn, Bielefeld, Gütersloh oder anderswo in OWL selbstbewusst angehen, statt aus Unsicherheit über gesetzliche Pflichten zu zögern.

Wer haftet für die Sanierung – ich als Verkäufer oder der Käufer?

Für die Umsetzung der GEG-Sanierungspflicht haftet nach dem BGH-Urteil vom März 2025 grundsätzlich der neue Eigentümer – also der Käufer, Beschenkte oder Erbe –, nicht der bisherige Eigentümer. Die Pflicht entsteht erst mit dem Eigentumsübergang und trifft damit denjenigen, der die Immobilie übernimmt. Für Sie als Verkäufer heißt das: Sie können Ihr Haus grundsätzlich im vorhandenen Zustand verkaufen, ohne vorher auf eigene Kosten sanieren zu müssen.

Wichtig ist trotzdem Transparenz: Bekannte Mängel und der energetische Zustand gehören offen in die Verkaufsverhandlung, denn der Käufer kalkuliert die anstehende Sanierung in seinen Kaufpreis ein. Wer diesen Punkt vorab klar kommuniziert, vermeidet spätere Streitigkeiten und beschleunigt den Verkaufsprozess spürbar.

Welche Sanierungspflichten gelten laut GEG nach einem Eigentümerwechsel?

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet neue Eigentümer nach Kauf, Schenkung oder Erbschaft in der Regel zu drei Maßnahmen: dem Austausch alter Öl- und Gasheizungen (insbesondere sogenannte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind), der Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs sowie der Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen wie Keller oder Dachboden. Für die Umsetzung gilt eine Frist von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang.

Bei Verstößen drohen dem neuen Eigentümer Bußgelder von bis zu 50.000 €, in schwerwiegenden Fällen sind auch weitergehende Maßnahmen wie ein Baustopp möglich. Ausnahmen bestehen unter anderem, wenn der Eigentümer das Haus seit mehr als zehn Jahren selbst bewohnt (sogenannte Alteigentümer-Regelung) – diese Ausnahme entfällt jedoch mit dem Verkauf, sodass der Käufer regelmäßig neu in die Pflicht rutscht.

Muss ich als Verkäufer trotzdem einen Energieausweis vorlegen?

Ja – der Energieausweis ist beim Verkauf nach dem GEG weiterhin Pflicht, unabhängig von der Frage, wer später saniert. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer nach Vertragsabschluss unverzüglich ausgehändigt werden; wichtige Kennwerte gehören bereits in die Verkaufsanzeige. Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder – dieser gehört also auch weiterhin auf Ihre Unterlagen-Checkliste.

Ab Mai 2026 werden Energieausweise im Zuge der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) EU-weit vereinheitlicht – neue Ausweise folgen dann einer einheitlichen europäischen Skala. Für Verkäufer in OWL ändert das am grundsätzlichen Ablauf nichts, macht die Werte aber langfristig besser mit anderen EU-Ländern vergleichbar. Wer noch keinen aktuellen Ausweis besitzt, sollte diesen frühzeitig beauftragen, um den Verkaufsprozess nicht zu verzögern.

Neben der Sanierungspflicht sorgt seit 2025 auch die Grundsteuerreform für Unsicherheit bei Verkäufern – vor allem bei der Frage, wer die Grundsteuer im Verkaufsjahr zahlt. Die rechtliche Regelung und die übliche Aufteilung im Kaufvertrag erklären wir im Ratgeber Grundsteuer beim Hausverkauf.

Wie wirkt sich der energetische Zustand auf den Verkaufspreis aus?

Unsanierte Objekte erzielen am freien Markt in der Regel einen niedrigeren Preis, weil private Käufer die anstehenden Kosten für Heizung, Dämmung und Rohrleitungen selbst tragen und finanzieren müssen – bei den aktuellen Bauzinsen von rund 3,6 % ein zunehmend gewichtiger Faktor. Genau hier liegt der Vorteil eines Direktverkaufs an einen Bestandshalter: Otto Immobilien kauft Häuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser in OWL grundsätzlich „wie gesehen" – unabhängig von Heizungsart, Dämmzustand oder Sanierungsstau. Wie sich ein Sanierungsstau konkret auf die Bewertung eines vermieteten Mehrfamilienhauses auswirkt, lesen Sie in unserem gleichnamigen Ratgeber.

Ihre Verkaufsoptionen im Vergleich

Option 1: Verkauf über einen Makler

Ein Makler kann ein unsaniertes Objekt vermarkten, muss potenzielle Käufer aber transparent über den energetischen Zustand und die anstehende Sanierungspflicht informieren. Das schmälert häufig den Interessentenkreis, verlängert die Vermarktungszeit auf 4 bis 9 Monate und die Provision von bis zu 3,57 % geht zusätzlich vom Erlös ab.

Option 2: Privatverkauf über Immobilienportale

Wer sein Haus privat verkauft, spart die Provision, muss aber Energieausweis, Sanierungshinweise und Verhandlungen selbst managen. Kaufinteressenten für unsanierte Objekte sind zudem oft Schnäppchenjäger, die auf massive Preisabschläge drängen – der monatelange Verkaufsprozess auf Portalen macht das Objekt zudem sichtbar „schwer verkäuflich".

Option 3: Direktankauf durch Otto Immobilien

Als inhabergeführter Bestandshalter aus Salzkotten kaufen wir seit 2016 Immobilien in ganz OWL direkt an – ausdrücklich auch mit Sanierungsstau, veralteter Heizung oder ohne aktuellen Energieausweis. Sie erhalten ein verbindliches Angebot ohne Portal-Anzeige, ohne Besichtigungstourismus und ohne Maklerprovision. Wie unser Ankaufsprozess im Detail abläuft, lesen Sie in unserem Beitrag zum Immobilien-Ankauf in OWL & NRW.

„Unser Elternhaus in Bielefeld hatte noch die alte Ölheizung und eine ungedämmte Geschossdecke – wir hatten Angst, dass wir das vor dem Verkauf erst teuer sanieren müssen. Otto Immobilien hat das Haus genau so übernommen, wie es war, und uns innerhalb weniger Tage ein faires Angebot gemacht." – Geschwister-Erbengemeinschaft aus Bielefeld, 2025

Für wen ist der Direktverkauf besonders sinnvoll?

  • Häuser mit alter Öl- oder Gasheizung: Statt selbst in einen Heizungstausch zu investieren, verkaufen Sie „wie gesehen" und überlassen die Modernisierung dem neuen Eigentümer.
  • Erbimmobilien mit unklarem energetischem Zustand: Erbengemeinschaften müssen sich nicht um Dämmung oder Heizungstausch kümmern. Mehr dazu in unserem Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen in OWL.
  • Leerstehende oder länger ungenutzte Objekte: Ungedämmte Geschossdecken oder veraltete Rohrleitungen sind für uns kein Ausschlusskriterium beim Ankauf.
  • Eigentümer ohne Budget für Vorab-Investitionen: Wer nicht erst Geld in Heizung oder Dämmung stecken möchte, um überhaupt verkaufen zu können, profitiert vom Direktverkauf.
  • Wunsch nach schneller Planungssicherheit: Als Eigenkapital-Käufer sind wir nicht auf eine Bankfinanzierung angewiesen und koordinieren den Notartermin meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen.

Regionaler Ankauf unsanierter Immobilien in OWL

Otto Immobilien kauft Häuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser unabhängig vom energetischen Zustand in ganz Ostwestfalen-Lippe – unter anderem in Paderborn, Bielefeld und Gütersloh sowie in Herford, Minden, Lippstadt, Detmold und Salzkotten. Die Quadratmeterpreise für Bestandsimmobilien liegen in Herford aktuell bei rund 2.400 € bis 2.600 €, in Lippstadt zwischen etwa 2.100 € und 3.000 € und in Minden bei rund 2.200 € bis 2.550 € – energetisch unsanierte Objekte bewegen sich dabei meist am unteren Ende der jeweiligen Spanne. Als lokaler Käufer kennen wir die Mikrolagen und realistischen Zustandsabschläge aus eigener Bestandserfahrung.

Was ist Ihre Immobilie trotz Sanierungsstau wert?

Senden Sie uns die Eckdaten Ihrer Immobilie – Lage, Wohnfläche, Baujahr, Heizungsart – und Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung. Diskret, ohne Portal-Anzeige und unabhängig vom energetischen Zustand. Den schnellsten Weg dorthin bietet unsere kostenlose Immobilienbewertung – oder Sie werfen vorab einen Blick auf unsere Leistungen im Überblick.

Häufige Fragen: Sanierungspflicht beim Hausverkauf (FAQ)

Muss ich mein Haus vor dem Verkauf energetisch sanieren?

Nein, in der Regel nicht. Nach dem BGH-Urteil vom März 2025 haftet für die Umsetzung der GEG-Sanierungspflicht der neue Eigentümer, nicht der Verkäufer. Sie können Ihr Haus grundsätzlich im vorhandenen Zustand verkaufen.

Wer haftet nach dem Eigentümerwechsel für die energetische Sanierung?

Der neue Eigentümer – also Käufer, Beschenkter oder Erbe. Die Pflicht entsteht erst mit dem Eigentumsübergang und trifft denjenigen, der die Immobilie übernimmt, nicht den bisherigen Eigentümer.

Welche Sanierungspflichten gelten laut GEG nach einem Eigentümerwechsel?

Im Wesentlichen drei Maßnahmen: Austausch alter Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs sowie Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen.

Innerhalb welcher Frist muss der neue Eigentümer sanieren?

Das Gebäudeenergiegesetz sieht dafür eine Frist von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang vor – gerechnet ab Kauf, Schenkung oder Erbschaft.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Sanierungspflicht?

Dem verantwortlichen Eigentümer drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €, in schwerwiegenden Fällen sind auch weitergehende Maßnahmen wie ein Baustopp möglich.

Brauche ich beim Verkauf trotzdem einen Energieausweis?

Ja. Der Energieausweis ist nach dem GEG unabhängig von der Sanierungspflicht weiterhin Pflicht, muss bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

Ändert sich beim Energieausweis 2026 etwas durch die EU-Gebäuderichtlinie?

Ab Mai 2026 werden Energieausweise im Rahmen der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) EU-weit auf eine einheitliche Skala umgestellt. Am grundsätzlichen Ablauf für Verkäufer in OWL ändert das nichts.

Kauft Otto Immobilien auch Häuser mit alter Heizung oder ohne aktuellen Energieausweis?

Ja. Wir kaufen Immobilien in OWL „wie gesehen" – unabhängig von Heizungsart, Dämmzustand oder Sanierungsstau. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.

Direktankauf in OWL

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