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Tipps10. Juli 2026 — 12 Min. Lesezeit

Sanierungspflicht beim Hausverkauf 2026: Was nach dem GModG gilt und wer haftet

Beitragsbild: Sanierungspflicht beim Hausverkauf 2026: Was nach dem GModG gilt und wer haftet

Als Verkäufer müssen Sie Ihr Haus vor dem Verkauf nicht sanieren. Die gesetzlichen Nachrüstpflichten treffen den neuen Eigentümer: Nach einem Kauf, einer Erbschaft oder Schenkung muss er innerhalb von zwei Jahren nach Eintragung ins Grundbuch die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen und freiliegende Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen isolieren. Das ergibt sich direkt aus dem Gesetz, nicht aus einem Gerichtsurteil. Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die er arglistig verschweigt.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Lage am 29. Juli 2026 spürbar entspannt. Die Pflicht, 30 Jahre alte Heizkessel auszutauschen, ist gestrichen. Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ebenfalls. Für Verkäufer in Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist das eine gute Nachricht: Ein altes Haus mit Gasheizung schreckt Käufer weniger ab als noch 2025. Trotzdem rechnen Käufer Sanierungskosten in ihr Angebot ein, erst recht bei Bauzinsen um 4,2 %. Dieser Ratgeber zeigt, welche Pflichten gelten, was sie kosten, welche Förderung es gibt und wie Sie ein unsaniertes Haus zum fairen Preis verkaufen.

Das Wichtigste in Kürze
  • →Pflicht trifft den Käufer: Nachrüstpflichten gelten für den neuen Eigentümer, Frist zwei Jahre ab Grundbucheintrag.
  • →Umfang seit GModG: Nur noch Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs und ungedämmter Leitungen in unbeheizten Räumen.
  • →Gestrichen: Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel und die 65-%-Pflicht für neue Heizungen.
  • →Verkäuferhaftung: Gewährleistung kann ausgeschlossen werden, außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 444 BGB).
  • →Förderung: BEG seit 21.07.2026: 30 % Grundförderung, bis zu 80 % mit Boni, förderfähige Kosten bis 28.000 €.

Welche Sanierungspflichten gelten nach einem Eigentümerwechsel?

Kurz beantwortet: Seit dem 29.07.2026 bleiben zwei Nachrüstpflichten. Beide müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang erfüllt sein. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern greifen sie nach jedem Eigentümerwechsel, bei Mehrfamilienhäusern gelten sie ohnehin.

Pflicht Frist Status seit GModG
Dämmung oberste Geschossdecke oder Dach2 Jahre ab Grundbucheintragbleibt, U-Wert höchstens 0,24 W/(m²K)
Dämmung freiliegender Heizungs- und Warmwasserleitungen2 Jahre ab Grundbucheintragbleibt, nur in unbeheizten Räumen
Austausch alter Konstanttemperatur-Kessel nach 30 Jahrenfrüher 2 Jahregestrichen
65 % erneuerbare Energie bei neuer Heizungfrüher bei Einbaugestrichen, stattdessen Bio-Treppe ab 2029

Quellen: energie-experten.org, Homeday; GModG in Kraft seit 29.07.2026.

Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil Bio-Brennstoff nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Vermieter mit neuer fossiler Heizung tragen zudem die Hälfte von CO₂-Preis, Netzentgelten und Bio-Brennstoffkosten. Mehr dazu im Ratgeber Heizungsgesetz für Eigentümer.

Wer haftet für Sanierungsbedarf: Verkäufer oder Käufer?

Kurz beantwortet: Für die gesetzlichen Nachrüstpflichten haftet der Käufer. Für Mängel am Haus haftet der Verkäufer nur, wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde oder er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Beim Verkauf gebrauchter Häuser wird die Sachmängelhaftung im Notarvertrag üblicherweise ausgeschlossen. Der Käufer kauft das Haus „wie besichtigt“. Dieser Ausschluss gilt aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel kannte und verschwiegen hat (§ 444 BGB). Typische Beispiele sind feuchte Keller, bekannte Schäden am Dach, Schimmel hinter frisch gestrichenen Wänden oder ein Hausschwamm.

  • ✓Offenlegen, was Sie wissen: Schreiben Sie bekannte Mängel in den Kaufvertrag. Dann kann der Käufer sich später nicht darauf berufen.
  • ✓Keine Beschönigung: Wer Mängel überstreicht oder auf Nachfrage verharmlost, riskiert eine Rückabwicklung und Schadensersatz.
  • ✓Energieausweis korrekt: Falsche Angaben im Energieausweis können als Täuschung gelten. Mehr im Ratgeber Energieausweis beim Hausverkauf.
  • ✓Beschaffenheit nicht zusichern: Sagen Sie nur zu, was Sie belegen können, etwa das Baujahr der Heizung mit Rechnung.

Viele Käufer bringen 2026 zur zweiten Besichtigung einen Bausachverständigen oder Energieberater mit. Das ist kein Misstrauen, sondern oft eine Bedingung der Bank. Für Sie als Verkäufer ist das eine Chance: Was der Gutachter vor dem Kauf sieht, kann später kein Streitpunkt mehr werden. Ermöglichen Sie Zugang zu Dachboden, Keller und Heizungsraum. Halten Sie Unterlagen zu früheren Reparaturen bereit. Offenheit an dieser Stelle schützt vor Nachverhandlungen und vor Ansprüchen nach dem Notartermin. Gerade bei älteren Häusern in OWL aus den 1960er- und 1970er-Jahren ist ein offener Umgang mit dem Zustand das beste Verkaufsargument.

Was kosten die Nachrüstpflichten, und welche Förderung gibt es?

Kurz beantwortet: Die verbliebenen Pflichten sind vergleichsweise günstig. Eine begehbare Dämmung der obersten Geschossdecke kostet rund 40 bis 100 € pro Quadratmeter. Teuer werden Heizungstausch, Fenster und Fassade, die nicht Pflicht sind, aber oft sinnvoll.

Maßnahme Kosten (Richtwert) Beispiel 80 m² Deckenfläche
Oberste Geschossdecke, nicht begehbardeutlich günstiger als begehbar–
Oberste Geschossdecke, begehbarca. 40 bis 100 € pro m²ca. 3.200 bis 8.000 €
Leitungen in unbeheizten Räumenmeist wenige hundert Euroabhängig von Leitungslänge

Quellen: co2online, 42watt; Stand 2026.

Für freiwillige Maßnahmen gibt es Förderung. Seit dem 21.07.2026 beträgt die Grundförderung der BEG für den Heizungstausch 30 %. Mit Boni sind bis zu 80 % möglich, bei förderfähigen Kosten von höchstens 28.000 €, also bis zu 22.400 € Zuschuss. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 %. Anträge müssen vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Käufer können diese Förderung nutzen. Das macht unsanierte Häuser für sie attraktiver.

Welche Ausnahmen gibt es von der Sanierungspflicht?

Kurz beantwortet: Ausgenommen sind Eigentümer, die schon am 1. Februar 2002 selbst im Haus gewohnt haben, solange sie nicht verkaufen. Außerdem gilt eine Befreiung, wenn sich die Maßnahme wirtschaftlich nicht rechnet.

  • ✓Alteigentümer: Wer seit dem 1. Februar 2002 selbst im Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, muss nicht nachrüsten. Diese Ausnahme endet mit dem Verkauf.
  • ✓Bereits gedämmt: Erfüllt das Dach schon den Mindestwärmeschutz, ist nichts zu tun. Das sollte im Exposé stehen.
  • ✓Wirtschaftlichkeit: Rechnet sich eine Maßnahme nicht in angemessener Zeit, kann eine Befreiung beantragt werden.
  • ✓Denkmalschutz: Bei Baudenkmälern gibt es Ausnahmen. Beim Energieausweis entfällt die Denkmal-Ausnahme ab 1.1.2027.
  • ✓Erbschaft: Auch Erben trifft die Zwei-Jahres-Frist. Mehr im Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen in OWL.

Welche Rolle spielen Energieausweis und CO₂-Kosten beim Verkauf?

Kurz beantwortet: Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht und zeigt Käufern auf einen Blick den Sanierungsbedarf. Bei vermieteten Häusern kommt die Aufteilung der CO₂-Kosten dazu, die schlechte Effizienz für Vermieter teurer macht.

Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen, die Kennwerte gehören schon in die Anzeige. Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich einige Regeln: Die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt, bei Wohngebäuden bleibt die Skala von A+ bis H. Ein Haus der Klasse G oder H signalisiert Käufern hohen Sanierungsbedarf. Umso wichtiger ist es, erledigte Maßnahmen mit Rechnungen zu belegen.

Bei vermieteten Häusern zählt zusätzlich das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Je schlechter die Effizienz, desto größer ist der Anteil, den der Vermieter am CO₂-Preis trägt. Für 2026 liegt der Preiskorridor bei 55 bis 65 € pro Tonne. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, trägt nach dem GModG zudem die Hälfte von CO₂-Preis, Netzentgelten und Bio-Brennstoffkosten. Käufer von Mehrfamilienhäusern rechnen das in die Rendite ein. Mehr dazu in den Ratgebern Vermietete Immobilie verkaufen und Energieausweis beim Hausverkauf.

Wie wirkt sich der Sanierungsbedarf auf den Verkaufspreis aus?

Kurz beantwortet: Käufer ziehen erwartete Sanierungskosten vom Preis ab und rechnen oft einen Sicherheitspuffer dazu. Je genauer Sie den Zustand belegen, desto kleiner fällt dieser Puffer aus.

Ein Käufer kalkuliert so: Kaufpreis plus Nebenkosten plus Sanierung muss zu seinem Budget passen. Bei Bauzinsen um 4,2 % wird jeder zusätzliche Kredit teuer. Unbekannte Risiken wie ein altes Dach oder eine unklare Elektrik führen deshalb zu deutlichen Abschlägen. Legen Sie Rechnungen, Wartungsprotokolle und Fotos bereit. Eine Liste mit Baujahr von Heizung, Fenstern und Dach hilft, die Kosten realistisch einzuschätzen.

  1. 01Zustand dokumentieren: Baujahre, Rechnungen, Schornsteinfegerprotokoll und Energieausweis sammeln.
  2. 02Pflichten klären: Prüfen, ob Dach oder Geschossdecke schon gedämmt sind. Das ist ein Verkaufsargument.
  3. 03Kosten schätzen lassen: Ein Angebot eines Handwerkers macht den Sanierungsbedarf greifbar.
  4. 04Förderung nennen: Weisen Sie Käufer auf die BEG-Förderung hin. Das senkt ihre Nettokosten.
  5. 05Realistischen Preis ansetzen: Eine kostenlose Immobilienbewertung berücksichtigt den Zustand von Anfang an.

Unsanierte Häuser in OWL: Wie ist der Markt 2026?

Kurz beantwortet: Der Markt in OWL ist 2025 und 2026 gewachsen. Käufer suchen gezielt ältere Häuser, die sie selbst modernisieren. Mit realistischem Preis sind auch unsanierte Objekte gut verkäuflich.

  • ✓Kreis Lippe: 2025 rund 3.708 Kaufverträge, 11 % mehr als im Vorjahr.
  • ✓Kreis Gütersloh: Im 1. Halbjahr 2025 wurden 7 % mehr ältere Ein- und Zweifamilienhäuser verkauft als im Vorjahreszeitraum.
  • ✓Kreis Höxter: 14 % mehr Kaufverträge. Hier sind viele ältere Häuser am Markt.
  • ✓Kreis Herford: 2.326 Kaufverträge, bebaute Grundstücke +7,5 %.
  • ✓Beratung vor Ort: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW und die Klimaschutzstellen der Kreise helfen Käufern bei der Planung.

Zahlen: Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse 2026 für das Berichtsjahr 2025. Regionale Ratgeber gibt es unter anderem für Herford, Minden und Lippstadt.

Praxishinweis Wer vor dem Verkauf noch schnell saniert, bekommt die Kosten selten voll zurück. Sinnvoll sind nur kleine Maßnahmen mit großer Wirkung, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke oder die Reparatur sichtbarer Schäden. Große Sanierungen plant der Käufer lieber nach eigenem Geschmack und mit eigener Förderung.

Makler, Privatverkauf oder Direktankauf: Was passt bei Sanierungsbedarf?

Kurz beantwortet: Mit Zeit und gutem Zustand bringt ein Makler meist den höchsten Preis. Bei großem Sanierungsstau schrumpft der Käuferkreis. Ein Direktankauf „wie gesehen“ spart Aufwand und Risiko.

Weg Dauer Umgang mit Sanierungsstau Kosten
Maklermeist mehrere MonateKäufer brauchen Finanzierung für Kauf und SanierungProvision
Privatverkaufsehr unterschiedlichviele Rückfragen, Haftungsrisiko bei unklaren Angabenkeine Provision
Direktankaufoft wenige WochenKauf im vorhandenen Zustandkeine Provision

Eigene Einordnung.

Otto Immobilien kauft Häuser und Wohnungen in OWL auch mit Sanierungsbedarf. Mehr unter Direktankauf im Detail.

Die 7 häufigsten Fehler beim Verkauf mit Sanierungsbedarf

Kurz beantwortet: Die teuersten Fehler sind verschwiegene Mängel und teure Sanierungen kurz vor dem Verkauf.

  1. 1Mängel verschweigen: Arglist hebelt den Gewährleistungsausschluss aus.
  2. 2Vor dem Verkauf groß sanieren: Die Kosten kommen selten voll zurück.
  3. 3Alte Rechtslage nennen: Die 30-Jahre-Austauschpflicht gibt es seit dem GModG nicht mehr.
  4. 4Energieausweis fehlt: Er ist bei Besichtigung vorzulegen, sonst droht ein Bußgeld.
  5. 5Keine Unterlagen: Ohne Baujahre und Rechnungen rechnen Käufer mit dem Schlimmsten.
  6. 6Förderung nicht erwähnen: Käufer unterschätzen oft, wie viel Zuschuss möglich ist.
  7. 7Preis ohne Zustand festlegen: Ein zu hoher Preis führt zu langer Vermarktung und späteren Abschlägen.

Was ist Ihr Haus trotz Sanierungsbedarf wert?

Unsere kostenlose Immobilienbewertung berücksichtigt Zustand, Baujahr und Lage in OWL. Wenn Sie nicht sanieren und nicht lange vermarkten wollen, prüfen wir auch einen Direktankauf. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt allgemeine Grundsätze wieder, Stand September 2026.

Häufige Fragen: Sanierungspflicht beim Hausverkauf (FAQ)

Muss ich mein Haus vor dem Verkauf sanieren?

Nein. Die gesetzlichen Nachrüstpflichten treffen den neuen Eigentümer. Sie können im vorhandenen Zustand verkaufen.

Welche Pflichten hat der Käufer nach dem GModG?

Innerhalb von zwei Jahren nach Grundbucheintrag muss er die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen und freiliegende Leitungen in unbeheizten Räumen isolieren.

Muss eine 30 Jahre alte Heizung ausgetauscht werden?

Nein. Die Austauschpflicht wurde mit dem GModG zum 29.07.2026 gestrichen.

Hafte ich als Verkäufer für Mängel?

Nur wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen ist oder Sie einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Bekannte Mängel sollten im Vertrag stehen.

Gibt es ein BGH-Urteil zur Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel?

Die Pflicht des neuen Eigentümers ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Ein Urteil braucht es dafür nicht.

Was kostet die Dämmung der obersten Geschossdecke?

Begehbar etwa 40 bis 100 Euro pro Quadratmeter, nicht begehbar deutlich weniger.

Welche Förderung gibt es 2026?

Für den Heizungstausch 30 Prozent Grundförderung, mit Boni bis zu 80 Prozent bei förderfähigen Kosten bis 28.000 Euro.

Gilt die Sanierungspflicht auch für Erben?

Ja. Auch nach einer Erbschaft oder Schenkung läuft die Zwei-Jahres-Frist.

Was droht bei Verstoß gegen die Nachrüstpflicht?

Die Bauaufsicht kann ein Bußgeld verhängen. Kontrollen erfolgen zum Beispiel über den Schornsteinfeger oder bei Förderanträgen.

Lohnt es sich, vor dem Verkauf die Geschossdecke zu dämmen?

Oft ja, weil die Maßnahme günstig ist und Käufer dann keine Pflicht mehr erfüllen müssen. Große Sanierungen wie Fassade oder Heizung lohnen sich vor dem Verkauf dagegen selten.

Muss ich Käufern einen Gutachter ins Haus lassen?

Eine Pflicht gibt es nicht. Es ist aber sinnvoll, weil geprüfte Mängel später kein Streitpunkt mehr sind und Banken oft ein Gutachten verlangen.

Kauft Otto Immobilien auch unsanierte Häuser?

Ja. Wir kaufen in ganz OWL auch mit Sanierungsbedarf, im vorhandenen Zustand.

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